Besitzen Sie freies Kapital, welches Sie mittelfristig nicht verwenden werden, dann ist das Kündigungsgeld eine geeignete Anlageform. Anstelle einer vertraglich vereinbarten Laufzeit wird zwischen der Sparkasse und dem Kunden eine Kündigungsfrist festgelegt. Nach erfolgter Kündigung und Ablauf der Frist wird der frei wählbare Anlagebetrag inklusive der Zinsen auf Ihr Referenzkonto ausgezahlt.
Zinssatz | 1,50 % p. a. |
Zuzahlungen möglich | Ja |
Teilauszahlungen möglich | Ja |
Kündigungsfrist | 35 Tage |
Maximale Laufzeit | Unbefristet |
Mindestanlagebetrag | 5.000,00 Euro |