Versicherungsschutz gilt für privat genutzte Objekte in Deutschland:
Einfamilienhäuser inklusive Einliegerwohnung, Eigentumswohnungen, Ferienhäuser, Ferienwohnungen und sogar Mehrfamilienhäuser mit bis zu vier Wohneinheiten
Die Versicherungssumme beträgt 100.000 Euro pro Rechtsschutzfall
Versicherter Zeitraum: 5 Jahre
Keine Wartezeit
Inklusive Rechtsservice MEINRECHT
Ihre Sparkasse informiert Sie über die Abschlussvoraussetzungen
Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer ist in der Regel die kreditnehmende Person – als Eigentümerin oder Eigentümer einer privaten Wohneinheit oder als Bauherrin oder Bauherr einer privaten Baumaßnahme.
Auch für Vermieterinnen und Vermieter
Der Versicherungsschutz gilt für privat genutzte Objekte in Deutschland mit bis zu vier Wohneinheiten.
Der Bauherren-Rechtsschutz sorgt bei privaten Bauprojekten dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben. Sprechen Sie mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.
Als Bauherrin oder Bauherr erhalten Sie Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, um ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen. Zusätzlich gilt der Rechtsschutz auch im Zusammenhang mit:
dem Erwerb eines zu Bauzwecken bestimmten Grundstücks,
der Planung oder Errichtung von Gebäuden oder Gebäudeteilen sowie sonstiger baulicher Anlagen, die sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers oder Versicherungsnehmerin befinden bzw. dieser oder diese zu erwerben beabsichtigt,