*Gilt für Angelegenheiten, die von einem in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt bearbeitet werden können und auf die deutsches Recht anwendbar ist. Ausgeschlossen sind Fälle, die vor Versicherungsbeginn oder innerhalb der Wartezeit eintreten.
Ob ausbleibende Mietzahlungen, der Streit um die Nebenkostenabrechnung oder der Räumungsprozess: Der Vermieter-Rechtsschutz der ÖRAG sichert Sie als Immobilieneigentümerin oder Immobilieneigentümer gegen mögliche Rechtsstreitigkeiten ab.
Mit dem Rechtsservice MEINRECHT – erreichbar unter der Rufnummer 0211 529-5555 – ist Ihnen schnelle und unkomplizierte Hilfe in rechtlichen Angelegenheiten rund um die Uhr sicher.
* Telefonische Erstberatung durch in Deutschland zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Rechtsangelegenheiten, bei denen die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist.
** Alternativ können Sie sich an eine Kanzlei Ihrer Wahl wenden – denn Sie haben die freie Anwaltswahl.